Eintrag der Berufskraftfahrer-Weiterbildung in den Führerschein

Für wen gilt die Weiterbildung?

Wer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt künftig zusätzlich zum gültigen Führerschein mit den eingetragenen Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE (Bus) beziehungsweise C1, C1E, C oder CE (Lkw) auch einen Nachweis der Grundqualifikation beziehungsweise der Weiterbildung. Sie sind dazu verpflichtet, im 5-Jahres-Turnus an einer Weiterbildung teilzunehmen, um die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse in Bereichen wie beispielsweise Technik, Verkehrssicherheit, rationeller Kraftstoffverbrauch, Lenk- und Ruhezeiten oder Gesundheit aufzufrischen und zu aktualisieren. Die Grundqualifikation sowie die regelmäßige Weiterbildung weisen Sie durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein nach, den die Führerscheinstelle vornimmt. Die Schlüsselzahl 95 wird jeweils auf fünf Jahre befristet; eine Abweichung hiervon ist beim erstmaligen Eintrag möglich, um einen Gleichlauf mit der fünfjährigen Befristung der entsprechenden Fahrerlaubnis herzustellen.

Was umfasst die Weiterbildung?

Die Weiterbildung umfasst eine Ausbildungsdauer von 35 Stunden zu je 60 Minuten und ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen. Dafür müssen Sie einen Kurs bei einer anerkannten Ausbildungsstätte besuchen. Zum Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, eine Prüfung müssen Sie jedoch nicht ablegen. Sie können eine Weiterbildung in bis zu fünf Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden aufteilen, sodass Sie beispielsweise jährlich eine Ausbildungseinheit absolvieren. Dies kann auch bei unterschiedlichen Ausbildungsstätten erfolgen.  

Wann muss ich meine Module eintragen lassen?

Zum Stichtag 10.09.2014 muss die Weiterbildung verbindlich in den Führerschein eingetragen sein. Wer nach diesem Stichtag ohne Eintragung im Führerschein gewerblich Güter befördert hat mit hohen Bußgeldern bei Kontrollen zu rechnen. Für folgende Führerscheininhaber gelten verlängerte Übergangsfristen, um einen Gleichlauf mit der fünfjährigen Befristung der entsprechenden Fahrerlaubnis herzustellen: • Inhaber von Führerscheinen der Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C oder CE (Lkw- Führerscheine), deren Gültigkeit zwischen dem 10. September 2014 und dem 9. September 2016 ausläuft, können den Eintrag des Weiterbildungsnachweises zusammen mit der Verlängerung der Fahrerlaubnis vornehmen, also bis spätestens 9. September 2016.  
Hinweis:
Fahrten zu bestimmten Zwecken sind ausgenommen. Hierzu gehören beispielsweise Polizeifahrzeuge, Feuerwehr, Notfallrettung durch anerkannte Rettungsdienste sowie land- und forstwirtschaftlicher Verkehr. Handwerksbetriebe sowie Kleingewerbetreibende sind zur Beförderung von Material oder Ausrüstung zur Berufsausübung ausgenommen, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.

Wo werden die Module Eingetragen?

Beim zuständigen Straßenverkehrsamt/Führerscheinstelle Ihres Wohnortes wird gegen Vorlage der 5 Bescheinigungen der absolvierten Module und eines aktuellen biometrischen Passbildes ein Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 95 gestellt.
Hinweis:
Der Antrag sollte rechtzeitig ca. 4 Wochen vor Beginn der Frist bzw. Ablauf des Führerscheins erfolgen.    

Was Kostet die Eintragung?  

28,60 Euro zusätzlich zu den Gebühren für die Ausstellung des neuen Führerscheindokuments und gegebenenfalls für die Verlängerung der Fahrerlaubnis (28,60 € - 71,20 €)

 
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